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Bundesratssitzung am 15. April 2011

Innenminister Ulbig bringt sächsische Zuwanderungsinitiative in den Bundesrat ein

Der sächsische Innenminister Markus Ulbig bei seiner Rede im Bundesrat.

Der sächsische Innenminister Markus Ulbig bei seiner Rede im Bundesrat.
(© LV / Hirsch)

Der sächsische Staatsminister des Innern Markus Ulbig hat am 15. April 2011 im Bundesrat die sächsische Initiative für qualifizierte Zuwanderung in den Bundesrat eingebracht.

Der Aufenthalt für Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union soll so zunächst auf zwei Jahre befristet werden und bei bestehendem Arbeitsvertrag automatisch in einen unbefristeten Aufenthaltstitel übergehen. Das Mindesteinkommen soll von derzeit 66.000 Euro auf 35.000 Euro in Ostdeutschland und 40.000 Euro in Westdeutschland sinken. Um qualifizierten Fachkräften die Arbeitssuche in Deutschland zu erleichtern ist geplant, Ausländern einen Aufenthalt zur Arbeitssuche von bis zu einem Jahr zu ermöglichen.

„Zuwanderungspolitik ist Zukunftspolitik“, sagte Ulbig in der Länderkammer in Berlin. Eine aktive und gesteuerte Zuwanderungspolitik sei im Interesse des Landes. „Viele Fachkräfte werden davon abgehalten nach Deutschland zu kommen, solange wir das Gesetz nicht ändern“, ergänzte Ulbig.

Die sächsische Gesetzesinitiative wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.

 

Morlok: Ausstieg aus der Kernkraft vertretbar für Verbraucher und Industrie gestalten

Der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morklok spricht vor dem Bundesrat.

Der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morklok spricht vor dem Bundesrat.
(© LV / Hirsch)

Europa muss sich in der Frage der Sicherheitsstandards bei Kernkraftwerken einig sein“, so der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) in der heutigen Bundesratssitzung. Der Minister betonte in seiner Rede, dass es aus sächsischer Sicht keinen Unterschied mache, ob über das stillgelegte Kernkraftwerk in Neckarwestheim oder das im französischen Fessenheim gesprochen werde: „Sie sind beide gleich weit entfernt von Sachsen."

Eine Neubewertung der Risiken und Chancen der Kernenergie sei nach den Ereignissen in Japan unbestritten notwendig, müsse sich aber an nachvollziehbaren Kriterien orientieren. Deshalb sei nur eine europaweit einheitliche Vorgehensweise, an die sich alle Länder halten müssten und die für alle Kernkraftwerke gelte, in der Öffentlichkeit nachvollziehbar und glaubwürdig. „Es kann doch nicht sein, dass Europa sich über ein Verbot der Glühbirne einigen kann, nicht aber über einheitliche Sicherheitsstandards und Stresstests für alle europäischen Kernkraftwerke.“

Morlok weiter: „Und bei aller Diskussion über künftige Energieträger müssen wir die Kostenfrage im Blick behalten. Dies gilt auch für die Auswirkungen auf Arbeitsplätze. Strompreise sind ein Standortfaktor.

Braunkohle sei ein heimischer Energieträger, der preiswert, stabil und langfristig zur Verfügung stehe. Wenn man auf Braunkohle setze, müsse über eine Lösung der CO2-Frage nachgedacht werden. „Eine von vornherein vereinbarte Ausstiegsklausel bei der Erprobung von CCS-Technologien (CO2 Capture and Storage; Abscheidung von Kohlendioxid an Kraftwerken oder Industrieanlagen und nachfolgende Speicherung in tief liegenden geologischen Gesteinsschichten), wie es jetzt in dem Gesetzentwurf angedacht ist, lehne ich daher ab“, sagte der Wirtschaftsminister Morlok abschließend.

 

Beschlüsse zu Wehrrechtsänderungsgesetz und Bundesfreiwilligendienst

Als Ersatz für den Zivldienstes wird ein Bundesfreiwilligendienst eingeführt.

Als Ersatz für den Zivldienstes wird ein Bundesfreiwilligendienst eingeführt.
(© Alexander Heimann / ddp)

Mit der Stimme Sachsens hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. April 2011 die Aussetzung der Wehrpflicht und die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes beschlossen. Die allgemeine Wehrpflicht wird damit zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und ein neuer freiwilliger Wehrdienst eingeführt. Dieser steht für Frauen und Männer mit einer Dienstzeit von zwölf bis 23 Monate offen.

Die Aussetzung der Wehrpflicht hat auch den Wegfall des bisherigen Zivildienstes als Pflichtdienst zur Folge. Dieser soll nunmehr durch die Einführung eines neuen Bundesfreiwilligendienstes zum 1. Juli 2011 kompensiert werden. Der Bundesfreiwilligendienst bietet Frauen und Männern nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht die Möglichkeit zu einer praktischen Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Neu ist, dass dieser Freiwilligendienst auch Erwachsenen ab 27 Jahren offen steht und berufsbegleitend als Teilzeitbeschäftigung absolviert werden kann. Dadurch sollen auch ältere Bürger für ein soziales Engagement im Rahmen des Freiwilligendienstes gewonnen werden. Wie bei den Jugendfreiwilligendiensten der Länder soll der Einsatz im Bundesfreiwilligendienst in der Regel zwölf, jedoch mindestens sechs und höchstens 24 Monate dauern.

 

Sächsischer Landesbeauftragter Rathenow zum Stiftungsratsmitglied benannt

Lutz Rathenow wurde auf Vorschlag des Bundesrates einstimmig als Stiftungsratsmitglied für die „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ benannt.

Lutz Rathenow wurde auf Vorschlag des Bundesrates einstimmig als Stiftungsratsmitglied für die „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ benannt.
(© Matthias Rietschel / dapd)

Lutz Rathenow, Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, wurde auf Vorschlag des Bundesrates einstimmig als Stiftungsratsmitglied für die „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ benannt. Er ist aufgrund seines Lebenslaufes hervorragend für dieses Amt geeignet. Nachdem sein Buch „Mit dem Schlimmsten wurde schon gerechnet“ in der Bundesrepublik im Jahr 1980 veröffentlicht wurde, wurde er verhaftet und in das zentrale Untersuchungsgefängnis des Staatssicherheitsdienstes verbracht. Aufgrund von Protesten wurde er zehn Tage später wieder aus der Haft entlassen. Er blieb in der DDR und engagierte sich unter anderem mit Bärbel Bohley und Gerd Poppe in der „Initiative Frieden und Menschenrechte“.

 

Kinderlärm ist kein Grund zur Klage

Spielen, Toben, Lachen und Weinen von Kindern darf kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen mehr sein.

Spielen, Toben, Lachen und Weinen von Kindern darf kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen mehr sein.
(© ddp)

Der Bundesrat stimmte in seiner 882. Sitzung am 15. April 2011 mit der Stimme Sachsens einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes zu. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Kinderlärm rechtlich anders als anderen Lärm zu bewerten. Von Spielplätzen und Kindertageseinrichtungen ausgehender Lärm soll nicht als schädliche Umwelteinwirkung eingestuft werden und somit keinen Grenzwerten unterliegen. Bund und Länder sehen dies als Beitrag für eine kinderfreundlichere Gesellschaft.

 

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