Bundesratssitzung am 08. Juli 2011
Ministerpräsident Stanislaw Tillich: „Sachsen setzt Nachbesserungen am Energiepaket durch“

„Mit dem Energiepaket helfen wir Mietern und Hausbesitzern in Sachsen. Außerdem bleibt die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft gewährleistet“, erklärte der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich nach der heutigen Bundesratssitzung in Berlin. Die Bundesregierung hat zusätzlich zu den KfW-Kreditprogrammen unter anderem direkte Zuschüsse und Zinsvergünstigungen für Investitionen in die energetische Gebäudesanierung angekündigt.
In der heutigen Sitzung des Bundesrates stimmte der Freistaat Sachsen dem Energiepaket und dem Umstieg in der Energiepolitik zu. Die Bundesregierung kam den Forderungen des Freistaates Sachsen entgegen: „Der Bund ist auf unsere Forderungen eingegangen“, so Stanislaw Tillich weiter.
Unternehmen mit hohem Energiebedarf sowohl im Mittelstand als auch in Schlüsseltechnologien werden nicht zusätzlich belastet. Die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden entsprechend angepasst. Damit ist sichergestellt, dass die Konkurrenzfähigkeit mittelständischer und großer Unternehmen in Sachsen erhalten bleibt.
Die Bundesregierung hat auch auf Drängen des Freistaates Sachsen in einer Protokollerklärung auf der heutigen Sitzung des Bundesrates zugesichert, dass im Zuge der Energiewende der Kostenfaktor insbesondere für energieintensive Unternehmen und das produzierende Gewerbe geprüft und gegebenenfalls Maßnahmen zur Kostenentlastung getroffen werden.
Dazu der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP): „Die deutsche Industrie muss sich darauf verlassen können, dass die Energieversorgung auch in Zukunft sicher und bezahlbar bleibt. Die Bundesregierung hat uns heute zugesichert, die Folgen des Atomausstiegs für die Energiekosten bei produzierenden Unternehmen noch einmal zu prüfen. Energiekosten sind ein bedeutender Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Initiative Sachsens hat diese Problematik noch einmal ins Bewusstsein gerückt. Wir werden darauf achten, dass der Standortfaktor Energiekosten auf der politischen Tagesordnung bleibt.“
Darüber hinaus beteiligt sich der Bund an den Entsorgungskosten des Forschungsreaktors Rossendorf. Damit wird eine Gleichstellung der Anlage mit ähnlichen Einrichtungen in den anderen Bundesländern hergestellt.
Ein weiterer wesentlicher Punkt betrifft die Zuschussförderung und Teilsanierung im Hinblick auf Gebäudesanierung. Hier bleibt der Bund aufgefordert, die richtigen Vorschläge zu unterbreiten und mit den Ländern abzustimmen.
Bundesrat beschließt sächsische Initiative zur Stärkung der Bewährungshilfe und Straffälligenarbeit

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2011 die Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit in den Deutschen Bundestag beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll eine klarstellende gesetzliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten der Bewährungshelfer an die Polizei, die Strafvollstreckungsbehörde und die Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzugs geschaffen werden.
Staatsminister Dr. Jürgen Martens: „Ich freue mich, dass der Bundesrat heute die Initiative Sachsens und Mecklenburg-Vorpommerns mit überwältigender Mehrheit beschlossen hat. Sie schafft Rechtssicherheit beim Umgang mit den persönlichen Daten der Betroffenen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit, aber auch zur Verbesserung der Gefahrenabwehr bei besonders rückfallgefährdeten Straftätern.“
Wenn ein Bewährungshelfer bei der Betreuung eines Verurteilten Kenntnisse erlangt, die für die Verhinderung von Gefahren für das Leben, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung Dritter von elementarer Bedeutung sind, kann er diese künftig aufgrund einer sicheren Rechtsgrundlage an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeben.Gleiches gilt für Kenntnisse, die für den Vollzug der Freiheitsentziehung, insbesondere zur Förderung der Vollzugs- und Behandlungsplanung oder der Entlassungsvorbereitung erforderlich sind. Diese können künftig ebenfalls aufgrund einer sicheren Rechtsgrundlage an die Einrichtungen des Justiz- und Maßregelvollzuges übermitteln.
Der Gesetzentwurf hatte bereits im Mai 2011 breite Unterstützung durch die Justizministerkonferenz gefunden.
Reformen verbessern die Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Nach der Reform der Jobcenter im vergangenen Jahr und der Neuberechnung der Regelbedarfe zu Beginn diesen Jahres wurde in der 885. Bundesratssitzung nun die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente beschlossen. Mit dem neuen Gesetz soll die Integration Arbeitsuchender in das Erwerbsleben beschleunigt und effektiver gestaltet werden. Dazu ist u. a. vorgesehen, die Arbeitsmarktinstrumente auf die unterschiedlichen Bedarfssituationen der Arbeitsuchenden und Beschäftigten flexibel zuzuschneiden und die örtliche Entscheidungskompetenz der Arbeitsagenturen und Jobcenter mit dem Ziel einer individuelleren Beratung zu verbessern. Des Weiteren sollen die Leistungen für junge Menschen (z. B. Berufsorientierungsmaßnahmen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen) neu strukturiert werden, die Qualität der Weiterbildung soll mit einem Zulassungsverfahren für die Bildungsträger erhöht werden, die unterstützenden Angebote von privaten Arbeitsvermittlern werden ausgebaut und die öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose in Arbeitsgelegenheiten mit einer Mehraufwandsentschädigung und in Arbeitsverhältnissen mit Zuschüssen zum Arbeitsentgelt zusammengefasst. Die Änderungsvorschläge des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zielen überwiegend darauf ab, Förderinstrumente, die wegfallen oder eingeschränkt werden sollen, beizubehalten. Mit der Kritik des Bundesrates an ihrem Gesetzentwurf hat sich jetzt die Bundesregierung auseinanderzusetzen und die Stellungnahme des Bundesrates verbunden mit einer Gegenäußerung anschließend den Abgeordneten des Bundestages zur Verfügung zu stellen.
Vorschlag für eine Richtlinie der EU zur Nutzung verwaister Werke
Urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Zeitschriften oder Filme, deren Urheber oder Rechtsinhaber nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln sind, werden als „verwaiste“ Werke bezeichnet. Die Nutzung von verwaisten Werken ist nach dem deutschen Urheberrecht derzeit nicht möglich, da sie die Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers voraussetzt. Selbst wenn der Nutzer nachweist, dass er vergeblich versucht hat den Nutzungsrechteinhaber zu ermitteln, stellt eine Nutzung ohne Zustimmung des Rechteinhabers eine Urheberrechtsverletzung dar. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie der EU soll nun ein europaweit gültiger Rechtsrahmen geschaffen werden, damit ein rechtmäßiger und grenzüberschreitender Online-Zugang zu verwaisten Werken möglich wird. Nach ihrer Verabschiedung ist die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Damit ist dann die Voraussetzung für kulturpolitisch wichtige Vorhaben wie die Deutsche Digitale Bibliothek und die EU-weite EUROPEANA geschaffen. Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 08. Juli 2011 den Richtlinienvorschlag begrüßt und eine fachliche Stellungnahme abgegeben.

