Bundesratssitzung am 14. Oktober 2011
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich erneut Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses

Auf Vorschlag der Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses hat der Bundesrat am 14. Oktober 2011 den Sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich erneut zum Ausschussvorsitzenden gewählt. Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten befasst sich mit der Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten. In den Sitzungen des Ausschusses erstattet der Außenminister den Ministerpräsidenten Bericht über außenpolitische Schwerpunkte der Bundesregierung. Ministerpräsident Tillich hat den Vorsitz in diesem Gremium seit dem Jahr 2008 inne.
Wirtschaftsminister Sven Morlok sprach im Bundesrat zum europäischen Finanzrahmen

Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2011 dem Gesetz zugestimmt, nach dem die Bundesregierung durch eine Protokollerklärung dem Bedenken der Länder entgegen kam. Das Gesetz führt einen Entschädigungsanspruch von 1.200 Euro pro Jahr wegen Verletzung des Rechts auf angemessene Verfahrensdauer ein (basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte). Um einer Entschädigungspflicht zu entgehen, muss der Staat durch eine Beweislastumkehr nachweisen, dass kein Schaden entstanden ist. Zeitnah wird der Ausschluss bestimmter Richter von der Mitwirkung bei Entscheidungen des Entschädigungsanspruchs, die Bestimmung des zuständigen Oberlandesgerichts und der Kreis weiterer Anspruchsberechtigter im Sinne der Bundesratsforderung neu geregelt.
Vermittlungsausschuss zur Arbeitsmarktreform angerufen

Der Bundesrat hat in seiner 888. Sitzung am 14. Oktober 2011 bei dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel angerufen, zum einen die vorgesehene Regelung zum Gründungszuschuss für Selbstständige zu überarbeiten und zum anderen die Auswirkungen auf die Kommunalhaushalte zu überprüfen. Mit der Reform sollen dezentrale Entscheidungskompetenzen in den Jobcentern gestärkt und ineffektive Fördermaßnahmen abgeschafft werden. Der Bundestag wollte aber auch den Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von einer Pflicht- in eine Ermessensleitung umwandeln. Beim Gründungszuschuss handelt es sich um ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung. Um dieses Instrument auch weiterhin gezielt nutzen zu können, soll aber die bisherige Förderdauer erhalten bleiben, da aus der Sicht des Bundesrates eine angemessene Zeit zum Aufbau und zur Stabilisierung einer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit notwendig ist.
Sachsen im Kuratorium der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“



