Bundesratssitzung am 25. November 2011
Bundesrat gedenkt der Opfer der Neonazi-Mordserie

Der Bundesrat hat zu Beginn seiner Sitzung am 25. November 2011 an die Opfer der Neonazi-Mordserie erinnert und den Angehörigen sein Mitgefühl ausgesprochen. Zugleich sicherten die Bundesländer zu, gemeinsam mit dem Bund die Morde zügig aufzuklären und Konsequenzen aus Fehlern der Sicherheitsbehörden zu ziehen. „Das sind wir den Opfern, ihren Familien und Freunden schuldig“, heißt es in einer Entschließung, die der Bundesrat in Berlin einstimmig fasste. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich betonte am Rande der Sitzung erneut: „Jeder Demokrat hat die Pflicht, dort wo sich Extremismus und Rassismus auch nur im Ansatz zeigen, aufzustehen und deutlich zu machen, dass dafür kein Platz in der Gesellschaft des Freistaates Sachsen ist. Niemand darf wegschauen, wenn er in seiner Umgebung derartige Entwicklungen beobachtet. Sachsen und die Bundesrepublik Deutschland müssen ein weltoffenes, tolerantes Land sein und bleiben.“
Sächsische Initiative zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Johannes Beermann, hat am 25. November 2011 im Bundesrat die sächsische Initiative zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes eingebracht. Sachsen will damit Zusammenschlüsse von Gemeinden erleichtern und dem gesunden Menschenverstand zum Durchbruch verhelfen. Hintergrund: In zahlreichen Landesteilen Deutschlands sind kommunale Zusammenschlüsse notwendig, um bei zurückgehender Bevölkerung die Leistungsfähigkeit der Daseinsvorsorge und einer leistungsfähigen Verwaltung zu sichern. Bei der Umsetzung der Gemeindezusammenschlüsse wird nach der derzeitiger Rechtslage Grunderwerbsteuer fällig, sobald auch Übereignungen stattfinden. Ziel dieser sächsischen Initiative ist es, für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften im Grunderwerbsteuergesetz eine Ausnahme von der Besteuerung zu schaffen.
Kommunen werden finanziell gestärkt
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen mit der Stimme Sachsens zugestimmt. Das Gesetz entlastet die Kommunen bei ihren Aufwendungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Zwischen 2012 und 2014 wird die Kostenerstattung für die Grundsicherung stufenweise bis zur vollständigen Übernahme durch den Bund steigen. Der Freistaat Sachsen statt der um zwei Jahre zeitversetzten Abrechnung eine zeitnahe realistische Kostenerstattung erreichen, damit die Kommunen auch real zu 100 Prozent entlastet werden.
Änderung des Umsatzsteuergesetzes stärkt Mittelstand und Handwerk
Für Unternehmen mit einen Jahresumsatz unter 500.000 € besteht aktuell die Möglichkeit, die Umsatzsteuer (USt) erst nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen (Ist-Versteuerung) und nicht bereits nach Rechnungsstellung. Die Umsatzgrenze wurde 2009 für alle Bundesländer auf 500.000 € angehoben, allerdings befristet bis 31.12.2011. Mit dem heute im Bundesrat bestätigten Gesetz folgte die Bundesregierung der von Sachsen seit längerem erhobenen Forderung, die Umsatzgrenze auf Dauer auf 500.000 € festzuschreiben, da hierdurch die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen sowie des Handwerks dauerhaft gestärkt wird.Grünes Licht für Familienpflegezeit

Der Bundesrat hat in seiner 890. Plenarsitzung am 25. November 2011 mit der Stimme Sachsens dem Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zugestimmt. Das Gesetz ermöglicht Arbeitnehmern in einem Zeitraum von bis zu zwei Jahren Angehörige zu pflegen. Auf vertraglicher Basis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann die Arbeitszeit dann um bis zu 50 Prozent reduziert werden bei gleichzeitigem Anspruch auf 75 Prozent des letzen Bruttoeinkommens. Die Arbeitszeit muss nach der Reduzierung aber noch mindestens 15 Wochenstunden umfassen. Nach der Pflegezeit müssen die Arbeitnehmer wieder voll arbeiten, beziehen jedoch solange ein vermindertes Gehalt, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Damit durch die Lohnaufstockung für Arbeitgeber keine Belastungen entstehen, können sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen im Umfang der Lohnaufstockung beantragen. Der Arbeitnehmer muss zudem das Ausfallrisiko des Arbeitgebers durch eine Familienpflegezeitversicherung abdecken.
Kinderschutzgesetz im 1. Anlauf gescheitert

In der 890. Sitzung des Bundesrates wurde dem Kinderschutzgesetz und der Bundesinitiative zur Finanzierung von Familienhebammen wider Erwarten die Zustimmung verweigert. Der Bundestag hatte zuvor das Gesetz ohne Gegenstimmen beschlossen. Im Bundesrat konnte Sachsen mit seiner Zustimmung (zusammen mit anderen Ländern) nicht durchdringen. Mit dem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche besser vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt werden. Unter anderem will der Bund für vier Jahre den Einsatz sogenannter Familienhebammen fördern. Sachsen bildet im Rahmen eines Handlungskonzeptes für präventiven Kinderschutz bereits Familienhebammen fort. Es obliegt nun der Bundesregierung oder dem Bundestag, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ansonsten ist das Gesetz gescheitert.
Sachsen spricht sich für eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages für Photovoltaik-Anlagen aus

Im Zuge der Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG) wurde mit der Zustimmung Sachsens auch eine Entschließung für eine besondere Regelung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages für Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Nach derzeitigem Recht erhalten die Gemeinden, auf deren Flächen sich große Photovoltaik-Freiflächenanlagen befinden, keinen Anteil an der Gewerbesteuer, sofern das Unternehmen mit seiner Geschäftsleitung an einem anderen Ort sitzt. Um den Energieumstieg zu beschleunigen, sollen die Photovoltaikanlagen mit den Windkraftanlagen gleichgestellt werden. Danach sollen die Gemeinden, auf deren Gemarkung die Photovoltaikanlage steht, auch Gewerbesteuereinnahmen bekommen.
Zwei weitere Vermittlungsverfahren

In der 890. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2011 wurde unter anderem zu folgenden Gesetzen der Vermittlungsausschuss angerufen:
- Beim Kreislaufwirtschaftsgesetz steht die Gleichwertigkeitsprüfung zur Vermeidung von „Rosinenpickerei“ auf dem Prüfstand.
- Mit der Vermittlungsausschussanrufung beim Telekommunikationsgesetz wollen die Länder ihre ausschließlichen Rundfunkzuständigkeiten nachhaltiger gewahrt wissen, die Internetanbindung der ländlichen Räume stärker absichern und an den Versteigerungserlösen nach Quoten gesichert beteiligt werden.


