Aufgaben der Staatskanzlei
Unterstützung des Ministerpräsidenten
Die Staatskanzlei unterstützt den Regierungschef auf folgenden Gebieten:
- Bestimmung der Politik-Richtlinien,
- grundsätzliche Fragen der Bundes- und Landesverfassung im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Art. 63 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung,
- grundsätzliche Fragen des Staatsgebietes und seiner Einteilung,
- Beziehungen zum Bund und zu den anderen Bundesländern, mit einer Vertretung in Berlin,
- Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung,
- Prüfung beschlossener Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten nach Art. 76 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung,
- Schriftverkehr und Kommunikation mit dem Sächsischen Landtag,
- Vorbereitung der Kabinettssitzungen und der Ministerpräsidenten-Konferenzen,
- allgemeine Fragen der Staatsverwaltung sowie der Organisation und des Aufgabenkreises der Behörden und Verwaltungsstruktur,
- Gnadensachen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist,
- Protokollangelegenheiten und Konsularwesen,
- Medienrecht und Medienpolitik,
- Landespersonalausschuss,
- Ordensangelegenheiten und Staatswappen,
- regionale Partnerschaften und internationale Beziehungen,
- grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Regierungen der Nachbarstaaten Tschechische Republik sowie Republik Polen,
- Unterstützung der Arbeit der Euroregionen.

