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Sächsische Staatskanzlei

Inhalt

Aufgaben der Staatskanzlei

Unterstützung des Ministerpräsidenten

Die Staatskanzlei unterstützt den Regierungschef auf folgenden Gebieten:

  • Bestimmung der Politik-Richtlinien,
  • grundsätzliche Fragen der Bundes- und Landesverfassung im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Art. 63 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung,
  • grundsätzliche Fragen des Staatsgebietes und seiner Einteilung,
  • Beziehungen zum Bund und zu den anderen Bundesländern, mit einer Vertretung in Berlin,
  • Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung,
  • Prüfung beschlossener Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten nach Art. 76 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung,
  • Schriftverkehr und Kommunikation mit dem Sächsischen Landtag,
  • Vorbereitung der Kabinettssitzungen und der Ministerpräsidenten-Konferenzen,
  • allgemeine Fragen der Staatsverwaltung sowie der Organisation und des Aufgabenkreises der Behörden und Verwaltungsstruktur,
  • Gnadensachen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist,
  • Protokollangelegenheiten und Konsularwesen,
  • Medienrecht und Medienpolitik,
  • Landespersonalausschuss,
  • Ordensangelegenheiten und Staatswappen,
  • regionale Partnerschaften und internationale Beziehungen,
  • grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Regierungen der Nachbarstaaten Tschechische Republik sowie Republik Polen,
  • Unterstützung der Arbeit der Euroregionen.

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Bürgerbüro beim Ministerpräsidenten

Das Bürgerbüro des Ministerpräsidenten

  • SymbolBesucheradresse:
    Sächsische Staatskanzlei
    Archivstraße 1
    01097 Dresden
  • SymbolPostanschrift:
    Sächsische Staatskanzlei
    Bürgerbüro
    01095 Dresden
  • SymbolTelefon:
    (+49) 0351/564-1080
  • SymbolE-Mail
  • SymbolKontaktformular des Bürgerbüros

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