27.03.2015, 05:00 Uhr

932. Bundesratssitzung am 27. März 2015

Zur vollständigen Tagesordnung einschließlich aller Drucksachen, Beschlüsse usw. dieser Bundesratsplenarsitzung:

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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Stephan Weil, Ministerpräsident Torsten Albig, Ministerpräsident Erwin Sellering, Ministerpräsident Reiner Haseloff und Ministerpräsident Dietmar Woidke

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Stephan Weil, Ministerpräsident Torsten Albig, Ministerpräsident Erwin Sellering, Ministerpräsident Reiner Haseloff und Ministerpräsident Dietmar Woidke
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Sebastian Gemkow bei seiner Rede zur Beschleunigung von Asylverfahren

Staatsminister Sebastian Gemkow bei seiner Rede zur Beschleunigung von Asylverfahren
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Die sächsische Bundesratsbank

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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Abstimmung im Bundesrat

Abstimmung im Bundesrat
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich bei seiner Rede zum Aktionsprogramm Klimaschutz

Ministerpräsident Stanislaw Tillich bei seiner Rede zum Aktionsprogramm Klimaschutz
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich bei seiner Rede zum Aktionsprogramm Klimaschutz

Ministerpräsident Stanislaw Tillich bei seiner Rede zum Aktionsprogramm Klimaschutz
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Ministerpräsident Stanislaw Tillich bei seiner Rede zum Aktionsprogramm Klimaschutz

Ministerpräsident Stanislaw Tillich bei seiner Rede zum Aktionsprogramm Klimaschutz
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Die sächsische Bundesratsbank

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Die sächsische Bundesratsbank

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Die sächsische Bundesratsbank

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Die sächsische Bundesratsbank

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Staatsminister Martin Dulig im Gespräch mit Ministerpräsident Dietmar Woidke

Staatsminister Martin Dulig im Gespräch mit Ministerpräsident Dietmar Woidke
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Die sächsische Bundesratsbank

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Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Stephan Weil, Ministerpräsident Torsten Albig, Ministerpräsident Erwin Sellering, Ministerpräsident Reiner Haseloff und Ministerpräsident Dietmar Woidke

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Ministerpräsident Stephan Weil, Ministerpräsident Torsten Albig, Ministerpräsident Erwin Sellering, Ministerpräsident Reiner Haseloff und Ministerpräsident Dietmar Woidke
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Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatssekretär Erhard Weimann

Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Gespräch mit Staatssekretär Erhard Weimann
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(© Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund)

Staatsminister Martin Dulig im Gespräch mit Ministerpräsident Stephan Weil

Staatsminister Martin Dulig im Gespräch mit Ministerpräsident Stephan Weil

Der Bundesrat hat zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung umfangreich Stellung genommen. Ministerpräsident Stanislaw Tillich nahm in einer Grundsatzrede zur Energiepolitik Stellung zu den Plänen der Bundesregierung.

Die Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 sollen dazu beitragen, das deutsche Klimaschutzziel einer Minderung der CO2-Emissionen um 40 % bis 2020 gegenüber 1990 zu erreichen. Nach aktuellen Projektionen des BMUB wird dieses Ziel 2020 um etwa 7 % verfehlt werden - das entspricht 85 Mio. Tonnen CO2 - wenn nicht zusätzliche Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt werden. Im Verlauf der Erarbeitung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 hat der Freistaat Sachsen dem Bund Maßnahmenvorschläge übermittelt, von denen eine Reihe in das Aktionsprogramm eingeflossen ist.

Da die Energiewirtschaft der Sektor mit den größten CO2-Emissionen ist, sollen hier 22 Mio. Tonnen CO2 bis 2020 eingespart werden. Sachsen spricht sich dabei gegen eine einseitige Belastung der Braunkohleverstromung aus. Den Vorschlägen eines Eckpunktepapiers aus dem BMWi erteilte Ministerpräsident Tillich in einer Rede eine klare Absage. Dies würde zu einer einseitigen Belastung der Kohleverstromung führen.

Sachsen begrüßt die im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich. Zusätzlich zu der von den Ländern geforderten Weiterentwicklung, Verstetigung und Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der KfW, die im Aktionsprogramm enthalten ist, wird auch die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen wieder aufgegriffen.

Seitens der Bundesregierung wird auch eine Reform des Europäischen Emissionshandels angestrebt, um die gewünschte zentrale Rolle des Emissionshandels als harmonisiertes europäisches Klimaschutzinstrument zu erreichen und wirksame Anreize zur Emissionsminderung zu setzen.

Der Freistaat Sachsen hat in der Stellungnahme des Bundesrates keine Forderungen unterstützt, die über die Einsparziele des Aktionsprogrammes hinausgehen.

Rede von Ministerpräsident Stanislaw Tillich:

Der Sächsische Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow hat im Bundesrat einen Gesetzesentwurf des Freistaates Sachsen vorgestellt.

Durch den Gesetzentwurf soll der Einsatz junger Proberichter in Asylfolgeverfahren an den Verwaltungsgerichten ermöglicht werden. Damit soll den bundesweit gestiegenen Zahlen in diesen Verfahren Rechnung getragen werden. Die sprunghaft ansteigenden Asylanträge lassen auch in Zukunft eine weitere Zunahme der gerichtlichen Asylverfahren erwarten. Entgegen der bisherigen Regelung soll es deshalb auch Proberichtern während der ersten sechs Monate seit ihrer Ernennung zum Richter gestattet werden, als Einzelrichter über Klagen gegen Asylverfahren zu entscheiden.

Der Gesetzesantrag ist zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates verwiesen worden.

Der Bundesrat hat zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Damit ist der Weg für ein Inkrafttreten des Gesetzes frei.

Mit dem Gesetz soll der Anteil von Frauen in Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung deutlich erhöht werden. Dazu wird für börsennotierte und der paritätischen Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen eine feste Quote von 30 Prozent eingeführt. Kleinere Unternehmen, in der Regel ab 500 Mitarbeiter, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Managementebenen setzen. Die Vorgaben zur Geschlechterquote und zur Festlegung von Zielgrößen werden im Wesentlichen auch in die gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des Bundes übernommen.

Unternehmen im Freistaat Sachsen, mit ihrer überwiegend klein- und mittelständischen Unternehmensstruktur, sind weitgehend vom Regelungsbereich des Gesetzes nicht betroffen. Mittelgroße Unternehmen (in der Regel ab 500 Mitarbeiter) sind von der Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Managementebenen betroffen. Im Bundestag war der Gesetzentwurf u. a. dahingehend verändert worden, dass die erstmalige Festlegung von Zielgrößen vom 30.06.2015 auf den 30.09.2015 verschoben wird. Damit haben betroffene Wirtschaftsunternehmen länger Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

Der Bundesrat hat mit der Unterstützung Sachsens beschlossen, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu dem vom Deutschen Bundestag am 05.03.2015 angenommenen Mietrechtsnovellierungsgesetz nicht zu stellen.
 
Mit dem Gesetz soll der Mietanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten begrenzt und einkommensschwächeren Haushalten die Suche nach bezahlbarem Wohnraum erleichtert werden. Zu diesem Zweck werden die Landesregierungen ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2020 für höchstens fünf Jahre Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, in denen die zulässige Miete bei der Wiedervermietung von Wohnraum auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent begrenzt ist. Die sächsischen Regierungsparteien hatten bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.

Daneben zielt das Gesetz darauf ab, dass bei der Wohnraumsuche das sog. Bestellerprinzip gilt, d.h. dass derjenige, der einen Makler beauftragt hat, auch die Vermittlungsgebühren zu tragen hat. Bislang können Vermieter die Kosten der von ihnen eingeschalteten Makler auf die Mieter abwälzen.

Der Bundesrat hat zum Elektromobilitätsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz kann somit wie geplant in Kraft treten.

Das Gesetz hat das Ziel, Privilegien für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Straßenverkehr einzuführen. Dadurch soll ihre Nutzung attraktiver werden und den Markthochlauf für solche Fahrzeuge fördern. Das Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass für genau definierte »Elektrofahrzeuge« Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reserviert werden können, dass Parkgebühren verringert bzw. ganz erlassen werden können und dass sie von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen werden können. Ermöglicht wird auch die Benutzung von Busspuren. Die Entscheidung hierüber bleibt aber den Ländern überlassen. Das Gesetz enthält zudem eine Ermächtigung zur Regelung der Kennzeichnung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.

Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im November 2014 beraten und mehrere Änderungen an dem Gesetz gefordert.

Der Bundesrat hat einstimmig beschlossen zur weiteren Beratung der Änderung des Regionalisierungsgesetzes den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Einberufung des Vermittlungsausschusses erfolgte mit dem Ziel, eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zu erreichen.

Bei der Bahnreform 1993 ist den Ländern der öffentliche Personennahverkehr unter der Bedingung einer angemessenen Finanzausstattung übertragen worden. Seit der Bahnreform ist durch deutlich ausgeweitete Angebote bei Bahnen und Bussen und durch regional integrierte Tarifsysteme die Zahl der Fahrgäste deutlich gestiegen.

Der Bundesrat hatte in seiner 928. Sitzung selbst ein Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen (BR-Drucksache 557/14). Mit dem Gesetzentwurf wollte der Bundesrat erreichen, dass die Länder zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mehr Geld erhalten. Die Länder weisen darauf hin, dass die Regionalisierungsmittel in den letzten zwölf Jahren lediglich um sechs Prozent stiegen, die Trassenkosten pro Zugkilometer jedoch um 28,8 % (Stand 2013). Neben einer Erhöhung des Ausgangsbetrages auf 8,5 Mrd. Euro sah der Entwurf des Bundesrates eine jährliche Dynamisierung des Betrages von 2% vor. Der Bundesrat ist darüber hinaus, anders als die Bundesregierung, der Ansicht, dass die Regionalisierungsmittel nicht Gegenstand der Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine separate Regelung für das Jahr 2015 vor, in dem sie bis einschließlich 2015 die Dynamisierung des den Ländern zustehenden Betrages von 7,33 Mrd. EUR um 1,5 Prozent auf das Jahr 2015 fortschreibt. Die von den Ländern geforderte grundsätzliche Revision soll laut Bundesregierung erst ab 2016 erfolgen und Gegenstand der Gespräche zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sein. Die Position der Bundesregierung wurde durch die Annahme des unveränderten Gesetzentwurfs durch den Bundestag am 5. März 2015 bestätigt.

Damit ist über die erforderliche Revision der Berechnung der Regionalisierungsmittel bisher keine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt worden.

Der Bundesrat hat sich gegen die Einbringung der bayerischen Gesetzesinitiative zur Einstufung der Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten beim Bundestag ausgesprochen.

Mit dem Gesetz sollten die Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts eingestuft werden. Das bedeutet, dass Asylanträge aus diesen Ländern als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden können. Dies bedeutet aber nicht, dass in den Einzelfällen, in denen Antragsteller aus den genannten Staaten Schutz vor politischer Verfolgung bedürfen, dieser Schutz ausgeschlossen ist. Auch Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten können grundsätzlich als Asylberechtigte und Flüchtlinge anerkannt werden.

Der Bundesrat hat sich heute mit einem gemeinsamen Gesetzesentwurf von Sachsen, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern befasst, der zum Ziel hat, die Strafverfolgung von »Stalkern« effektiver zu gestalten.

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die bisherigen Voraussetzungen einer »Nachstellung« in § 238 StGB so eng gefasst sind, dass letztlich nur vergleichsweise wenige Fälle überhaupt zur Anklage bzw. dann auch zur Verurteilung gekommen sind. Insbesondere der Nachweis, dass die Lebensführung eines »Stalking«-Opfers erheblich beeinträchtigt worden ist, lässt sich häufig schwierig führen. Der Gesetzesentwurf will nunmehr bereits Nachstellungshandlungen ausreichen lassen, die geeignet sind, die Lebensführung eines Opfers erheblich zu beeinträchtigen.

Da die Bundesregierung nunmehr angekündigt hat, noch im Lauf des Jahres einen eigenen Gesetzesentwurf vorzulegen, hat der Bundesrat mehrheitlich jedoch beschlossen, den Gesetzesantrag nicht in den Bundestag einzubringen.

Der Bundesrat hat über einen Gesetzesantrag Bayerns beraten, der vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Wohnungseinbrüchen den minder schweren Fall des Wohnungseinbruchsdiebstahls abschaffen möchte.

Der minder schwere Fall ermöglicht bei Sachverhalten, für die aufgrund des geringeren Schuldgehalts der reguläre Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren nicht angemessen ist, letztlich auch die Verhängung von Geldstrafen. Daneben soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei Verdacht auf Wohnungseinbruchsdiebstahl die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs von Verdächtigen anzuordnen.

Der Bundesrat hat die Einbringung des Gesetzesantrages in den Deutschen Bundestag abgelehnt, u.a. um den Gerichten weiterhin flexible Lösungen zu ermöglichen. Sachsen hat den Gesetzesantrag nicht unterstützt.

Der Bundesrat hat zur Novelle des Bundesjagdgesetzes Stellung genommen.

Durch die Novelle des Bundesjagdgesetzes wird EU-Recht umgesetzt. Hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (Umweltstrafrechtrichtlinie) besteht derzeit eine Regelungslücke. Anders als erforderlich, schließen die bestehenden Verordnungsermächtigungen »Teile und Erzeugnisse von zu schützenden Wildarten« (bspw. Nester) bisher nur teilweise ein. Dies soll nun durch eine redaktionelle Anpassung in der Novelle des Bundesjagdgesetzes ergänzt werden.

Ein Änderungsantrag zum Verbot von bleihaltiger Jagdmunition wurde durch den Freistaat Sachsen nicht unterstützt. Ein solches Verbot wird Bestandteil der nächsten, schon vorbereiteten, Novelle des Bundesjagdgesetzes.

Mit der Stimme des Freistaates Sachsen hat der Bundesrat der Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Frequenzordnung zugestimmt.

Ziel der geplanten Änderung der Frequenzordnung ist die Öffnung von Frequenzbereichen für die Nutzung durch den Mobilfunk (insbesondere 700 MHz Frequenzen). Im Zuge der Umstellung auf modernerer Übertragungs- und Kompressionstechniken könnend die bisher vom Rundfunk genutzten Frequenzen für mobiles Breitband freigegeben werden. Davon soll besonders der Breitbandausbau im ländlichen Raum profitieren.

Durch die Erweiterung der Nutzungsbestimmung für Frequenzbereiche wird auch die flächendeckende Versorgung mit Hochleistungsbreitbandanschlüssen (Next-Generation-Access-NGA) verbessert. Hierauf einigten sich Bund und Länder im Dezember 2014.

Durch die Verordnung wird der Weg für die sogenannte Digitale Dividende II frei. Die Erlöse aus der Frequenzversteigerung durch die Bundesnetzagentur sollen zweckgebunden in den Breitbandausbau reinvestiert werden.

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