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Der Bau der Staatskanzlei

Das Bild zeigt einen Bebauungsplan.
Die Lage des Ministerialgebäudes auf dem 1899 erstellten Bebauungsplan  © Sächsische Staatskanzlei

Das Ministerialgebäude, heute die Staatskanzlei, wurde zwischen 1900 und 1904 erbaut. Für die damalige Zeit war der Bau günstig und schnell. Geleitet wurde er vom geheimen Baurat Edmund Waldow, dem Landesbauinspektor Carl Adolph Canzler und dem Architekten Heinrich Tscharmann. 

Die Baugeschichte der Staatskanzlei beginnt mit dem Ende des Deutsch-Französischen Krieges in den 1870er Jahren. Mit dem Ende des Krieges sollten die alten Militärbauten geräumt werden, womit ein großes Gelände in Neu- und Altstadt frei wurde. Aus diesem Grund beauftragte das Königliche Finanzministerium am 11. August 1870 den Landbaumeister Carl Adolph Canzler mit der Erstellung eines Bebauungsplans für das frei gewordene Land.

Zu dieser Zeit war es der Wunsch der Stadt, dass auf dem Gelände ein Gebäude zur Unterbringung des Kultusministeriums sowie zwei Gerichtsgebäude entstehen sollen. Da beinahe alle der abgerissenen Gebäude in der Neustadt lagen, entstand auf dieser Seite der Elbe plötzlich ein völlig neuer Stadtteil, was auch für ein weitaus höheres Verkehrsaufkommen sorgte. Daher sollte neben den neuen Gebäuden auch eine neue Elbbrücke gebaut werden.

Dies wurde zur damaligen Zeit als großer Eingriff in die bis dahin organisch gewachsene Stadt betrachtet. Somit wurde entschieden, dass auch andere wichtige Künstler die Möglichkeit zur Teilhabe an diesem Projekt bekommen sollten. Daraufhin wurde am 05. Juli 1877 ein Wettbewerb ausgeschrieben. Es sollten Bebauungskonzepte für die freie Fläche in der Neustadt eingereicht werden, deren Eckpunkte die Augustusbrücke, der Albertplatz sowie die Augustusbrücke bildeten. Zudem sollte es einen Plan für die neue Elbbrücke geben.

Unter den Einreichungen war jedoch kein Plan dabei, der die Anforderungen des Stadtrats vollständig erfüllte. Dies lag auch daran, dass bei der Ausschreibung des Wettbewerbs keine klaren Vorgaben gemacht wurden. Die teilnehmenden Architekten wussten somit nicht, ob sie Geschäftshäuser, Wohnungen oder andere Gebäude entwerfen sollten. Es gab jedoch einige Teilnehmer, die zwei Monumentalbauten an der Mündung der neuen Brücke geplant hatten. Diese Idee übernahmen später auch die Staatsarchitekten.

Nach dem gescheiterten Wettbewerb dachte für einige Zeit niemand mehr an das neue Ministerialgebäude. Die unzureichenden Bedingungen der bisherigen Räume des Kultus- und Innenministeriums im Ministerhotel verlangten jedoch nach Abhilfe, da diese zu dunkel und eng waren und es nicht genügend Büros für alle Beamten gab.

Aus diesem Grund wurde 1899 der geheime Baurat Edmund Waldow mit der Bearbeitung der Entwurfsskizzen für ein neues Dienstgebäude für die Ministerien des Innern sowie des Kultus und des öffentlichen Unterrichts beauftragt. Hier muss gesagt werden, dass der »geheime Baurat« keinesfalls im Verborgenen agierte. Ein »Geheimrat« war lediglich ein Ehrentitel, der während der Kaiserzeit verliehen wurde.

Anfangs gestaltete sich die Bauplanung sehr schwierig, da die einzelnen Ministerien unterschiedliche Wünsche und Vorstellungen hatten, die auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden sollten. Dem geheimen Baurat gelang das jedoch überraschend schnell, sodass er bereits im Juni 1899 die ersten Skizzen präsentieren konnte. Der Bauantrag konnte noch 1899 dem Landtag vorgelegt werden.

Dort bemängelte man lediglich die geplanten Kosten des Baus, die mit 3,5 Millionen Mark sehr hoch ausfallen sollten. Doch auch dafür wurde schnell eine Lösung gefunden, denn es wurde beschlossen, auch das Justizministerium, welches ohnehin bald hätte umziehen müssen, mit in das neue Ministerialgebäude zu verlegen. Somit konnten die Kosten abgemindert werden.

Der erste Spatenstich erfolgte am 06. August 1900. Der geheime Baurat, Edmund Waldow, bekam dazu Unterstützung durch den Landesbauinspektor Carl Adolph Canzler und den Architekten Heinrich Tscharmann. Von dort an verlief der Bau nach Plan und der Prozess ging so gut von statten, dass sowohl Zeit als auch Geld eingespart werden konnten. Insgesamt kostetet der Bau 4.305.000 Mark. Obwohl das Gebäude mit seinen 154 Metern die bis dato größte Länge aller Ministerialbauten in Deutschland hatte, gehörten seine Baukosten zu den günstigsten.

Eine Tabelle führt Baukosten auf.
Im Vergleich zu den anderen Ministerialgebäuden fiel der Bau der Staatskanzlei günstig aus.   © Sächsische Staatskanzlei
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