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Aufgaben des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Michael Welsch zusammen mit den Beauftragten der anderen Bundesländer und dem Bundesbehindertenbeauftragten, Jürgen Dusel  © Swen Reichhold

Grundlage der Tätigkeit des Landesinklusionsbeauftragten ist § 12 des Sächsisches Inklusionsgesetzes (SächsInklusG) vom 2. Juli 2019.

Zur Wahrung der Belange der im Freistaat Sachsen lebenden Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen, zur Förderung ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und zur Begleitung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen bei der Staatskanzlei einen hauptamtlich tätigen Landesinklusionsbeauftragten. Dieser ist unabhängig, nicht weisungsgebunden und ministeriumsübergreifend tätig.

Aufgabe des Landesinklusionsbeauftragten ist es, darauf hinzuwirken, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen sowie dafür Sorge zu tragen, dass alle Vorschriften zugunsten von Menschen mit Behinderungen eingehalten werden.

Hierzu berät er die Staatsregierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen sowie bei deren Fortentwicklung und Umsetzung und arbeitet in zahlreichen Fachgremien der Staatsregierung mit. Gleichsam hat er eine Verbindungsfunktion zwischen den Menschen mit Behinderungen, ihren Verbänden, Organisationen und Selbstvertretungen und der politischen Ebene inne.

Die Staatsministerien haben den Landesinklusionsbeauftragten frühzeitig bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen Vorhaben grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung zu beteiligen, soweit sie Fragen der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft behandeln oder berühren.

Zur Gewährleistung der Interessenvertretung auf unterschiedlichen Ebenen arbeitet der Landesinklusionsbeauftragte eng mit der »Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen« (LAG-B) zusammen. Er ist Mitglied der »Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen« (KBB). 

Aktuell gilt es, mit der Evaluierung und Fortschreibung des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weitere Schritte beim Ausbau der Inklusion im Freistaat Sachsen zu gehen.

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