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    Wechsel an der Spitze der Sächsischen Staatskanzlei

    Drei Männer stehen vor einer Fahnengalerie.
    Von links nach rechts: Staatssekretär Conrad Clemens, Ministerpräsident Michael Kretschmer, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Oliver Schenk.  © Pawel Sosnowski

    Ministerpräsident Michael Kretschmer hat den Staatssekretär und Bevollmächtigten des Freistaates Sachsen beim Bund, Conrad Clemens, mit Wirkung zum 16. Juli 2024 zum neuen Chef der Sächsischen Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien berufen.

    Er überreichte ihm am 21. Juni 2024 in Dresden die Berufungsurkunde. Der 41-jährige Clemens tritt das Amt am 16. Juli 2024 an. Er folgt auf Oliver Schenk, der aufgrund seiner Wahl in das Europäische Parlament zum 15. Juli 2024 seinen Rücktritt erklärt hat.

    Weitere Informationen:

    Wechsel an der Spitze der Sächsischen Staatskanzlei

    Staatsminister und Chef der Staatskanzlei

     Ein Bildicon, welches den Staatsminister und Chef der Staatskanzlei symbolisiert.

    Staatssekretäre

     Ein Bildicon, welches die Staatssekretäre der Staatskanzlei symbolisiert.

    Regierungssprecher

     Ein Bildicon, welches den Regierungssprecher symbolisiert.

    Aufgaben

     Ein Bildicon, welches Aufgaben der Staatskanzlei symbolisiert.

    Organisation

     Ein Bildicon, welches die Organisation der Staatskanzlei symbolisiert.

    Bürgerbüro

     Ein Bildicon, welches die Bürgerbüro der Staatskanzlei symbolisiert.

    Historisches Gebäude

     Ein Bildicon, welches das Gebäude der Staatskanzlei symbolisiert.

    Kontakt und Anfahrt

    Ein Bildicon, welches Kontakt und Anfahrt symbolisiert

    Bürgerbüro in der Sächsischen Staatskanzlei

    Telefon: 0351 564-10080
    Telefonisch erreichen Sie das Bürgerbüro von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:30 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 15:30 Uhr.

    E-Mail: Bürgerbüro

    Webseite: Bürgerbüro

     

    Transparenzhinweis

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die Sächsische Staatskanzlei ist eine transparenzpflichtige Stelle.

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