68. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen in Bremen

Anlässlich des 30. Jahrestags des Inkrafttretens des besonderen Benachteiligungsverbots in Art. 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz haben sich die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer 68. Konferenz vom 14. und 15. November 2024 in Bremen mit den rechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes befasst.
Die Verfassung gewährleistet allen Menschen jene Rechte, die für eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nötig sind. Dennoch werden Menschen mit Behinderungen weiterhin strukturell benachteiligt. Tiefsitzende Vorurteile der Gesellschaft gegenüber Menschen mit Behinderungen bestehen fort. Der konsequente Paradigmenwechsel hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe wird dadurch verhindert.
Arne Frankenstein, Landesbehindertenbeauftragter der Freien Hansestadt Bremen, Gastgeber und Sprecher der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen (KBB): "Die Verfassung enthält einen Transformationsauftrag hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Diesem kommt Deutschland gegenwärtig nicht hinreichend nach."
Das Benachteiligungsverbot beinhaltet auch positive Maßnahmen, um Gleichbehandlung herzustellen. Damit zielt es auf tatsächliche Gleichberechtigung und auf den Abbau von Barrieren in der sozialen Wirklichkeit.
Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen, erklärt deshalb: “Die Belange der Menschen mit Behinderungen müssen bei allen politischen und administrativen Entscheidungen Berücksichtigung finden, in allen Politikfeldern und auf allen Ebenen. Dies schließt die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ein.”
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: "Die strukturelle Benachteiligung zeigt sich auch daran, dass dringend notwendige inklusionspolitische Vorhaben von politisch Verantwortlichen oftmals auf die lange Bank geschoben werden. Das gilt auch für diese Legislaturperiode. Damit wird Politik unglaubwürdig und verspielt Vertrauen."
Vor dem Hintergrund der aktuellen bundespolitischen Entwicklungen fordern die Beauftragten von der neuen Bundesregierung und dem Parlament, dass die inklusionspolitischen Vorhaben aus der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, das Behindertengleichstellungsgesetz BGG, das Gesetz zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe IKJHG sowie die Reform des Werkstattrechts) besonders prioritär umgesetzt werden.
Um die gebotene Transformation mit Nachdruck und im Sinne des verfassungs- und menschenrechtlichen Auftrags zu gestalten, hat die Konferenz konkrete Forderungen an Bund, Länder und Kommunen adressiert.
Diese Forderungen sind im "Bremer Appell", der zum Abschluss der Konferenz verabschiedet wurde, zusammengefasst.
- "Bremer Appell" (auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache)
- Medieninformation des Landesbeauftragten: 68. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen in Bremen Pressemitteilung vom 15.11.2024