28.09.2017

Eckpunkte für ein Sächsisches Inklusionsgesetz

Foto: Sozialministerin Barbara Klepsch und Behindertenbeauftragter Stephan Pöhler stehen nebeneinander und halten gemeinsam das Eckpunktepapier zum Sächsischen Inklusionsgesetz in den Händen.
Sozialministerin Barbara Klepsch erhält vom Behindertenbeauftragten Stephan Pöhler das Eckpunktepapier für ein Sächsisches Inklusionsgesetz überreicht 
©  Miroslawa Müller / GSBB

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, hat heute Vertretern der Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Sitzung des Sächsischen Landesbeirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen (SLB) und der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Frau Barbara Klepsch im Rahmen der Plenarsitzung im Sächsischen Landtag seine Überlegungen für ein Sächsisches Inklusionsgesetz übergeben.

Hintergrund seines Handelns ist das seitens der sächsischen Regierung im Koalitionsvertrag festgelegte, bislang jedoch noch nicht realisierte, Vorhaben der Weiterentwicklung des Sächsischen Integrationsgesetzes zu einem Sächsischen Inklusionsgesetz. Das aktuelle Integrationsgesetz (zuletzt geändert 2005) wird den im Laufe der Zeit eingetretenen Veränderungen (BTHG oder BGG) längst nicht mehr gerecht und widerspricht zum Teil den Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Bestehende Regelungen dieses Gesetzes sind überholt oder erforderliche Regelungen fehlen.

Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend, die Sächsische Staatsregierung in Fragen der Behindertenpolitik zu beraten, schafft der Beauftragte mit dem von ihm übergebenen Entwurf eine Diskussionsgrundlage, mit der die Weiterentwicklung des Integrationsgesetzes gelingen kann.

„Wenn wir in Sachsen die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention flächendeckend und sozialräumlich umsetzen wollen, kommen wir an einer Einbeziehung der kommunalen Ebene in den Geltungsbereich des neuen Inklusionsgesetzes nicht vorbei.“, betonte Pöhler heute.

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