07.08.2020

Kassenärztliche Vereinigungen kommen ihrem Sicherstellungsauftrag zur barrierefreien vertragsärztlichen Versorgung nicht nach

Die Beauftragten von Bund und Länder für Menschen mit Behinderung fordern die Kassenärztlichen Vereinigungen, Bundesminister Jens Spahn, die Landesgesundheitsminister, die Leistungsträger und die Gesetzgeber auf die Barrierefreiheit bei Arztpraxen weiter durchzusetzen.

Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen an die Kassenärztlichen Vereinigungen, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Landesgesundheitsministerinnen und -minister, die Leistungsträger und die Gesetzgeber. Dabei geht es um die seit gut sieben Monaten existierende Verpflichtung im Sozialgesetzbuch V (§ 75 Absatz 1a), dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten im Internet in geeigneter Weise bundesweit einheitlich über die Sprechstundenzeiten der Vertragsärzte und über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zur Versorgung (Barrierefreiheit) informieren. Dieser Verpflichtung als Teil des vertragsärztlichen Sicherstellungsauftrags kommen sie bislang nicht in angemessener Weise nach. Dadurch ist das Recht auf freie Arztwahl für Menschen mit Behinderungen nach wie vor nur eingeschränkt umsetzbar.

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