17.05.2017

Förderung von Investitionen für barrierefreien Wohnraumumbau

Ab 1. Juli 2017 können Mieter oder Eigentümer für den bedarfsgerechten barrierefreien Umbau ihrer selbst genutzten Wohnungen Fördergelder vom Freistaat Sachsen erhalten. Das sächsische Kabinett hat gestern eine neue Förderrichtlinie zur Wohnraumanpassung beschlossen. Danach fördert der Freistaat Sachsen den bedarfsgerechten barrierefreien Umbau von Wohnungen bei Menschen mit Mobilitätseinschränkungen künftig mit bis zu 8.000 Euro und bei Rollstuhlfahrern mit bis zu 20.000 Euro. Insgesamt können 80 Prozent der förderfähigen Umbaukosten bezuschusst werden. „Viele Menschen haben den Wunsch, trotz zunehmender Einschränkungen im Alter, möglichst lange und selbstständig in der vertrauten Wohnung zu bleiben. Viele Wohnungen werden diesem Wunsch jedoch nicht gerecht. Oft schon würden kleine Veränderungen genügen, um das Leben in den eigenen vier Wänden einfacher zu gestalten. Die Richtlinie zur Wohnraumanpassung ist daher ein wichtiger Schritt in die Zukunft. Barrierefreies Wohnen ist zukunftsorientiertes Wohnen.“, so Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Wie die bereits Anfang des Jahres im Rahmen der Offenen Tagung des Beauftragten vorgestellte Studie des Freistaates Sachsen zum Bestand und Bedarf an barrierefreiem Wohnraum in Sachsen verdeutlicht, ist die Anpassung des Wohnungsbestandes an den Bedarf eine der dringendsten gesellschaftlichen Aufgaben, denen sich der Freistaat nicht nur mit Blick auf die demografisch bedingte Alterung der Bevölkerung, sondern mit besonderem Blick auch auf die Vorgaben in der UN-Behindertenrechtskonvention, in Zukunft stellen muss.

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