08.03.2021

Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

 

Zum Internationalen Frauentag am 8. März: Anpassungen im Teilhabestärkungsgesetz gefordert

Das Teilhabestärkungsgesetz soll weitere Verbesserungen und mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen bringen. Derzeit befindet es sich im parlamentarischen Verfahren. Insbesondere mit Blick auf den 8. März, den Internationalen Frauentag, wird die Konkretisierung von Gewaltschutzmaßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen gefordert. Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herrn Stephan Pöhler, teilt die dazu von der staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 der UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlichte Pressemitteilung des dort angesiedelten Inklusionsbeirats ausdrücklich.

Dieser begrüßt, dass der Gewaltschutz erstmals im SGB IX verankert wird, kritisiert jedoch, dass die Vorgaben deutlich zu unkonkret seien. Derzeit sei im Gesetzentwurf die Rede von „geeignete Maßnahmen“ - darunter könne jedoch jeder Leistungserbringer etwas Anderes verstehen. „Durch eine derart unbestimmte Vorgabe ergibt sich voraussichtlich in der Praxis keine Notwendigkeit zu einer Veränderung bzw. Verbesserung bestehender und vor allem unzureichender Gewaltschutzmaßnahmen“, so der Beirat in seinem Papier. Gewaltschutzvorgaben müssten jedoch einen hohen Stellenwert haben und verbindlich geregelt werden.

Dies ergebe sich auch aus Artikel der 16 UN-Behindertenrechtskonvention. Dort sei die Verpflichtung, Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen, festgeschrieben.

Der Inklusionsbeirat fordert den Gesetzgeber daher auf, die gesetzlichen Aufgaben und die zu treffenden Maßnahmen zur Erfüllung des Schutzauftrags in § 37a SGB IX zu konkretisieren und zu erweitern.

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