»Hamburger Erklärung« - Digitale Teilhabe in allen Lebensbereichen!
Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben auf ihrem 70. Treffen die »Hamburger Erklärung« verabschiedet. Darin fordern sie eine konsequente Digitalisierungspolitik auf Basis der Grundrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), um Menschen mit Behinderungen eine barrierefreie Nutzung digitaler Technologien sowie umfassende digitale Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtet, Barrierefreiheit auch im digitalen Raum sicherzustellen. Digitale Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung, um allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe und politische Partizipation zu ermöglichen. Die Beauftragten betonen, dass Digitalisierung das Potenzial hat, bestehende Barrieren abzubauen – vorausgesetzt, sie wird barrierefrei und inklusiv gestaltet.
Die Erklärung hebt hervor, dass digitale Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet und den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen sollte. Hierfür bilden die bestehenden Gesetze wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Onlinezugangsgesetz (OZG) bereits eine wichtige Grundlage. Allerdings müsse die praktische Umsetzung deutlich konsequenter erfolgen.
Die komplette "Hamburger Erklärung" der Beauftragten finden Sie unter nachfolgendem Link.
Im Rahmen der Konferenz wurde außerdem eine Erklärung der Beauftragten zum Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beschlossen, die unter nachfolgendem Link abrufbar ist.
- »Hamburger Erklärung«
- »Hamburger Erklärung« in Leichter Sprache (*.pdf, 0,42 MB)
- Positionspapier Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (*.pdf, 0,22 MB)
- Positionspapier Triage-Entscheidung in Leichter Sprache (*.pdf, 0,37 MB)
- Medieninformation des Landesbeauftragten: "70. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen" Pressemitteilung vom 07.11.2025