29.04.2021

Kostenfrage bei Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderungen endlich regeln

In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Kostenübernahme für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen bei stationären Krankenhausaufenthalten endlich gesetzlich zu regeln.

Menschen mit Behinderungen, die im Alltag von Assistenzkräften unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, damit die Behandlung erfolgen kann. Dies gilt vor allem für Menschen, die beispielsweise aufgrund kognitiver Einschränkungen nicht mit Worten kommunizieren können oder auf Ungewohntes mit Ängsten reagieren. Hier ist eine vertraute Begleitperson unerlässlich, beispielsweise um Ängste zu nehmen, mit dem Krankenhauspersonal zu kommunizieren oder Betroffenen Unterstützung und Sicherheit zu vermitteln. Diese Begleitung ist essenziell für den Erfolg des Krankenhausaufenthalts und die Patient*innensicherheit.

Doch eine Kostenregelung fehlt nach wie vor. Krankenkassen und Eingliederungshilfe streiten seit Jahren über die Zuständigkeit.

Die Folgen sind gravierend: Menschen mit Behinderungen werden im Krankenhaus sediert, weil das Personal keine Kapazitäten hat, sich um sie zu kümmern; Krankenhausaufenthalte werden vielfach lange hinausgeschoben, manchmal bis akute Lebensgefahr besteht. Angehörige müssen oft ihren kompletten Jahresurlaub oder sogar zusätzliche unbezahlte freie Tage nehmen und in den Einrichtungen fehlt wichtiges Personal in den Gruppen!

Das Problem ist seit vielen Jahren bekannt und sollte endlich gelöst werden.

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