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Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) ist für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zuständig.

Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere, zu prüfen, ob die vom BFSG erfassten Produkte und Dienstleistungen die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Die Marktüberwachungsstelle ist dabei bundesweit tätig.

An die MLBF können sich sowohl Unternehmen als auch Verbraucherinnen und Verbraucher wenden. Unternehmen erhalten Informationen zu den sich aus dem BFSG ergebenden Anforderungen und Pflichten. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über ihre Rechte sowie über Beschwerde- und Unterstützungsmöglichkeiten informieren.

Seit Juni verfügt die MLBF über eine eigene Website. Dort besteht unter anderem die Möglichkeit, Barrieren zu melden, die beispielsweise bei digitalen Dienstleistungen wie Online-Shops oder beim Online-Banking festgestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website der Marktüberwachungsstelle der Länder.

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