29.01.2020

Nachbesserung des Medienstaatsvertrags - Regelungen zur Barrierefreiheit unzureichend

Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern an die Länderregierungen und Länderparlamente. Sie kritisieren, dass der im Dezember 2019 beschlossene Medienstaatsvertrag nach wie vor erhebliche Lücken bei der Barrierefreiheit von Medienangeboten aufweist und sie fordern deshalb, diesen dringend nachzubessern. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention und die im Jahr 2018 geänderte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU Richtlinien 2010/13 und 2018/1808) werden die Rechte der Menschen mit Behinderungen für eine barrierefreie Zugänglichkeit von Rundfunk- und Medienangeboten gestärkt. Danach ist die Zugänglichkeit von Medienangeboten stetig und schrittweise sowie ohne unangemessene Verzögerung zu verbessern. Doch genau diesen Verpflichtungen kommt der vorliegende Medienstaatsvertrag nicht bzw. nur unzureichend nach.

 

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