28.04.2017

Pauschale Wahlrechtsausschlüsse - Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

Das im Grundgesetz in Artikel 38 Absatz 1 garantierte Wahlrecht für alle volljährigen deutschen Staatsbürger stellt eine der tragenden Säulen unserer Demokratie dar. Doch aufgrund der Reglungen in den §§ 13 Bundeswahlgesetz, 12 Sächsisches Wahlgesetz und 6a Europawahlgesetz findet diese verfassungsrechtliche Garantie keine Anwendung auf Menschen, bei denen eine Betreuung bestellt bzw. angeordnet ist. Weder der Wortlaut des Grundgesetzes noch die seit 2009 in Deutschland in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention decken einen solchen pauschalen Wahlrechtsausschluss. In einem mehrseitigen Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages fordert daher Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Freistaates Sachsen, zusammen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern sowie der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Verena Bentele, die umgehende Abschaffung dieser diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse.

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