01.10.2025

Resolution zu Elektrokleinstfahrzeugen

Die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) hat sich mit dem vom Bundesministerium für Verkehr vorgelegten Entwurf einer »Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften« vom 26. Juni 2025 befasst. Dieser sieht neben Änderungen der technischen Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) insbesondere verhaltensrechtliche Regelungen durch eine Angleichung an den Radverkehr vor. Zur Vereinfachung sollen die verhaltensrechtlichen Vorschriften in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) überführt werden. Die vorgesehenen Änderungen verschärfen aus Sicht der Beauftragten jedoch die durch Elektrokleinstfahrzeuge verursachten Gefahren für vulnerable zu Fuß Gehende noch einmal deutlich und schränken ihre Teilhabemöglichkeiten am Straßenverkehr weiter ein. Mobilitätseingeschränkte Menschen, insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen, haben im Straßenverkehr besonders hohe Schutzbedürfnisse, da Barrieren im Straßenraum für sie nochmals signifikant höhere Sicherheitsrisiken darstellen, als für andere Personengruppen. Nutzungskonflikte mit Elektrokleinstfahrzeugen entstehen insbesondere in stark frequentierten Innenstadtbereichen mit zu Fuß Gehenden, aus der Nutzung der Fahrzeuge auf Gehwegen und durch das Abstellen auf diesen Flächen.

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