Studie zur Ermittlung besonderer Unterstützungsbedarfe veröffentlicht
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat eine Studie zu den besonderen Bedarfen von Menschen mit Autismus-Spektrum, Prader-Willi-Syndrom, Angelman-Syndrom sowie Taubblindheit veröffentlicht. Die Untersuchung zeigt bestehende Barrieren auf und leitet daraus Handlungsempfehlungen für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe ab.
Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, hat die Studie von Beginn an als Ideengeber unterstützt. Er erklärt dazu: »Mit der Studie ist es gelungen, Unterstützungsbedarfe für Menschen mit spezifischen Behinderungen zu erkennen und daraus Empfehlungen abzuleiten. Von besonderer Wichtigkeit war es mir, dass getreu dem Grundsatz »Nicht ohne uns über uns« die Menschen mit spezifischen Behinderungen selbst und deren Angehörige in den Prozess eingebunden waren. Nun kommt es darauf an, die Handlungsvorschläge zu bewerten und auf dieser Basis mit geeigneten Maßnahmen zur Stärkung von Unterstützungsmöglichkeiten zu reagieren.«
Die Ergebnisse fließen in die Erarbeitung des Aktionsplans 3.0 der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein.
- Studie zur Ermittlung besonderer Unterstützungsbedarfe von Menschen mit spezifischen Behinderungen
- Link zur Dokumentation des Beteiligungsverfahrens zur Studie
- Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Pressemitteilung vom 15.10.2026