02.11.2023

Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten liegt vor

Gemäß § 12 Absatz 6 Sächsisches Inklusionsgesetz ist der Landesinklusionsbeauftragte verpflichtet, der Staatsregierung spätestens ein Jahr vor dem voraussichtlichen Ende der Legislaturperiode über die Ergebnisse seiner Beratungstätigkeit zu berichten. Dieser Bericht liegt nun vor. Nach Kenntnisnahme im Kabinett und Zuleitung zum Sächsischen Landtag soll der Bericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. In Kürze erscheint der Bericht als bebilderte Broschüre in Papierform sowie zum Download. Ebenso werden die Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache aufbereitet. Bis dahin finden Sie den Bericht in Form der Landtags-Drucksache unter nachfolgendem Link.

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