07.10.2016

Teilhabe ist Menschenrecht - was am Bundesteilhabegesetz geändert werden muss!

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die darin verbriefte diskriminierungsfreie und chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist seit dem Jahr 2009 in Deutschland geltendes Recht. Die Bundesregierung will diesem Recht mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) Rechnung tragen und wichtige Neuerungen für Menschen mit Behinderungen auf den Weg bringen. Doch der von der Bundesregierung ins parlamentarische Verfahren eingebrachte BTHG-Entwurf ist aus Sicht der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern unzureichend. Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und seine Kolleginnen und Kollegen fordern daher die Abgeordneten des Bundestages und die Bundesländer in einer gemeinsamen Erklärung dazu auf, sich im Gesetzgebungsverfahren zum BTHG für dringend notwendige Änderungen einzusetzen.

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