20.12.2021

Triage - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2021

Menschen mit Behinderung betrachten mit Sorge, dass das Höchstmaß an diskriminierungsfreier gesundheitlicher Versorgung für sie beeinträchtigt sein könnte. Nicht ausgeschlossen erscheint, dass angesichts der andauernden Pandemie und der Überlastung des Gesundheitswesens über die Bereitstellung intensivmedizinischer Versorgung im Rahmen einer Auswahl entschieden werden muss (Triage).

Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluss vom 16.12.2021 klargestellt, dass sich aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG für den Staat das Verbot unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung wegen Behinderung ergibt und ein Auftrag, Menschen wirksam vor Benachteiligung wegen ihrer Behinderung auch durch Dritte zu schützen.

Die intensiv geführte Diskussion zur Triage vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts wurde in einer Veranstaltung des Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen aufgegriffen und vertieft. Eine Triage-Entscheidung ist nicht vorrangig eine medizinische, sondern - auch aus historischer Verantwortung - eine menschenrechtlich-ethische Frage. Triage-Entscheidungen dürfen niemals mittelbar oder unmittelbar wegen Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminieren.

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